← Zur Übersicht

Ryh Partnerbedingungen

Bedingungen für teilnehmende Unternehmen, Betriebe und deren berechtigte Personen.

Diese Partnerbedingungen regeln die Nutzung der Ryh-Dienste durch teilnehmende Unternehmen, deren Betriebe und deren berechtigte Personen. Sie gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Für Endkundinnen und Endkunden gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryh; diese sind nicht Bestandteil dieser Partnerbedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese Partnerbedingungen gelten für alle Leistungen, die Ryh gegenüber Partnerunternehmen erbringt, insbesondere für die Registrierung, die Nutzung des Partnerportals, die Verwaltung von Unternehmen, Betrieben und Standorten sowie für die technische Abwicklung von Bestellungen, soweit die jeweiligen Funktionen für den Partner freigeschaltet sind.

Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ryh ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Individuelle Leistungs- und Preisvereinbarungen, produktspezifische Bedingungen sowie schriftlich vereinbarte Ergänzungen gehen diesen Partnerbedingungen im Fall von Widersprüchen vor.

2. Vertragspartner

Vertragspartnerin des Partnerunternehmens ist Keyperion Germany GmbH. Ryh ist eine Marke dieser Gesellschaft.

Anbieterin
Keyperion Germany GmbH
Anschrift
Große Gallusstraße 14, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
Vertreten durch
Geschäftsführer Lars Kurjo
Registereintrag
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 143014
Kontakt für Partneranfragen
support@keyperion.de

Vertragspartner auf Seiten des Partners ist das registrierte Unternehmen, nicht die einzelne handelnde Person und nicht der einzelne Betrieb. Betriebe und Standorte sind organisatorische Einheiten dieses Unternehmens.

3. Gegenstand der Ryh-Partnerbeziehung

Ryh stellt dem Partner eine Plattform sowie zugehörige technische Dienste zur Verfügung. Damit kann der Partner sein Unternehmen, seine Betriebe und seine Angebote in den Ryh-Oberflächen darstellen und Bestellungen von Endkundinnen und Endkunden technisch entgegennehmen und bearbeiten, soweit die jeweilige Funktion aktiviert ist.

Welche Funktionen, Produkte und Module dem Partner zur Verfügung stehen, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs- und Preisvereinbarung sowie aus der tatsächlichen Freischaltung im Partnerportal.

4. Rolle von Ryh

Ryh ist Plattform- und Technologieanbieterin. Ryh vermittelt und übermittelt Bestellungen technisch und stellt die dafür erforderlichen Oberflächen und Schnittstellen bereit.

  • Der Partner ist Anbieter der von ihm angebotenen Speisen, Waren und Leistungen.
  • Der Vertrag über die bestellten Speisen, Waren oder Leistungen kommt zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Betrieb des Partners zustande, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  • Ryh wird durch die Übermittlung einer Bestellung nicht Verkäuferin, Herstellerin oder Erbringerin der Leistung des Partners.
  • Ryh übernimmt keine Gewähr für Qualität, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung oder rechtliche Zulässigkeit der Angebote des Partners.

Soweit Ryh in einzelnen Konstellationen weitergehende Funktionen übernimmt, etwa bei der Abwicklung von Zahlungsströmen, ergibt sich die konkrete Rolle aus der jeweiligen Vereinbarung und aus den dort genannten Bedingungen.

5. Registrierung, Ryh Identity und Vertretungsberechtigung

Der Zugang zum Partnerportal erfolgt über ein Ryh-Identity-Konto. Jede handelnde Person nutzt ein persönliches Konto; eine Weitergabe von Zugangsdaten ist unzulässig.

Wer ein Unternehmen bei Ryh registriert oder für ein Unternehmen handelt, sichert zu, zur Vertretung dieses Unternehmens berechtigt zu sein. Ryh darf auf diese Zusicherung vertrauen und kann jederzeit einen Nachweis der Vertretungsberechtigung verlangen.

Angaben bei der Registrierung müssen vollständig und richtig sein. Änderungen sind unverzüglich im Partnerportal zu aktualisieren.

6. Unternehmen, Betriebe und Standorte

Unternehmen (Organization)
Die rechtlich verantwortliche Einheit. Sie ist Vertragspartnerin von Ryh und trägt die Verantwortung für alle ihr zugeordneten Betriebe, Standorte und Personen.
Betrieb
Die operative Einheit, die Angebote bereitstellt und Bestellungen bearbeitet, zum Beispiel ein Restaurant oder ein Ladengeschäft.
Standort
Die adressbezogene Ausprägung eines Betriebs, einschließlich Öffnungszeiten, Verfügbarkeiten und standortbezogenen Einstellungen.

Der Partner ist dafür verantwortlich, dass die Zuordnung von Betrieben und Standorten zu seinem Unternehmen zutrifft und dass ausschließlich Einheiten geführt werden, für die er berechtigt ist.

7. Unternehmensprüfung, Freischaltung und Veröffentlichung

Vor der Freischaltung prüft Ryh die Angaben des Partners. Dazu können Nachweise zu Identität, Vertretungsberechtigung, Registereintragung, steuerlichen Angaben und zum Betrieb angefordert werden. Die Prüfung dient der Sicherheit der Plattform sowie der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Ein Anspruch auf Freischaltung oder auf Veröffentlichung eines Betriebs besteht nicht. Ryh kann die Freischaltung ablehnen, zurückstellen oder von zusätzlichen Nachweisen abhängig machen, insbesondere wenn Angaben unvollständig, widersprüchlich oder nicht überprüfbar sind.

Zeitpunkt, Umfang und Darstellung der Veröffentlichung innerhalb der Ryh-Oberflächen bestimmt Ryh nach sachlichen Kriterien. Der Partner kann die Sichtbarkeit seiner Betriebe im Rahmen der verfügbaren Einstellungen selbst steuern.

8. Pflichten des Partners

  • Einhaltung aller für seinen Betrieb geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere gewerbe-, lebensmittel-, hygiene-, kennzeichnungs-, preis-, steuer- und arbeitsrechtlicher Vorschriften.
  • Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller in Ryh hinterlegten Angaben zu Unternehmen, Betrieb, Standorten, Öffnungszeiten und Verfügbarkeiten.
  • Bearbeitung eingehender Bestellungen innerhalb der von ihm eingestellten Zeiten und Kapazitäten.
  • Unverzügliche Aktualisierung, wenn Angebote nicht mehr verfügbar sind oder ein Betrieb vorübergehend nicht bestellbereit ist.
  • Benennung eines erreichbaren geschäftlichen Ansprechpartners für Rückfragen von Ryh.

9. Angebote, Pflichtinformationen und Preise

Der Partner verantwortet die Inhalte seiner Speisekarten, Waren, Dienstleistungen und sonstigen Angebote. Dazu gehören Bezeichnungen, Beschreibungen, Bilder, Mengenangaben sowie sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen, insbesondere Angaben zu Zutaten, Allergenen, Zusatzstoffen, Nährwerten, Grundpreisen und Pfand, soweit einschlägig.

Die Preise legt der Partner fest. Preise sind als Endpreise einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und zuzüglich gesondert ausgewiesener Positionen anzugeben, soweit gesetzlich vorgesehen. Der Partner ist verpflichtet, Preise und Pflichtinformationen aktuell zu halten.

Ryh prüft die Angebotsinhalte des Partners nicht auf inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit und kann eine solche Prüfung auch nicht leisten.

10. Bestellungen, Annahme und Bearbeitung

Bestellungen von Endkundinnen und Endkunden werden über Ryh an den Betrieb übermittelt. Der Betrieb entscheidet über die Annahme und bearbeitet die Bestellung eigenverantwortlich. Nach Annahme ist der Betrieb zur ordnungsgemäßen Erfüllung gegenüber dem Endkunden verpflichtet.

Der Partner hält den Status der Bestellung in den bereitgestellten Oberflächen aktuell, damit Endkundinnen und Endkunden verlässliche Informationen erhalten.

11. Vor-Ort-Bestellung, To Go, Lieferung und RyhBox

Je nach Freischaltung stehen unterschiedliche Bestellarten zur Verfügung. Es gilt jeweils nur, was für den Betrieb tatsächlich aktiviert ist.

  • Restaurant- und Vor-Ort-Bestellung: Bestellung und Abwicklung erfolgen im Betrieb; der Partner verantwortet Service, Zubereitung und Ausgabe.
  • To Go und Abholung: Der Partner stellt die Bestellung zum vereinbarten Zeitpunkt bereit und verantwortet Verpackung sowie Übergabe.
  • Lieferung, soweit im jeweiligen Produkt aktiviert: Der Partner verantwortet die Lieferung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Abwicklung vereinbart ist.
  • RyhBox, soweit aktiviert: Für Mehrweg- und Behälterlösungen gelten die jeweils vereinbarten ergänzenden Bedingungen und Abläufe.

12. Zahlungen, Zahlungsabwicklung und Entgelte

Welche Zahlungsarten für einen Betrieb zur Verfügung stehen und wie Zahlungen technisch abgewickelt werden, ergibt sich aus der Freischaltung und der jeweiligen Leistungs- und Preisvereinbarung. Wird die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister durchgeführt, gelten dessen Bedingungen ergänzend; der Partner ist verpflichtet, die dafür erforderlichen Angaben und Nachweise bereitzustellen.

Für die Nutzung der Ryh-Dienste können Entgelte anfallen. Art, Höhe, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit ergeben sich ausschließlich aus der individuellen Leistungs- und Preisvereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung entsteht kein Entgeltanspruch.

Abrechnung und Auszahlung erfolgen nach den in der Leistungs- und Preisvereinbarung festgelegten Modalitäten. Abrechnungsunterlagen werden im Partnerportal oder auf einem anderen vereinbarten Weg bereitgestellt. Einwendungen gegen eine Abrechnung sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Bereitstellung geltend zu machen.

Stornierungen, Erstattungen sowie Gutscheine und Rabatte, soweit aktiviert, richten sich nach den im jeweiligen Produkt vorgesehenen Abläufen und nach der Leistungs- und Preisvereinbarung. Erstattungen gegenüber Endkundinnen und Endkunden gehen wirtschaftlich zu Lasten des Partners, soweit der Erstattungsgrund seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist.

13. Hardware, POS und Integrationen

Werden Geräte oder Hardware überlassen, gelten die dazu getroffenen gesonderten Vereinbarungen, insbesondere zu Eigentum, Nutzung, Instandhaltung und Rückgabe. Der Partner behandelt überlassene Geräte sorgfältig und setzt sie nur bestimmungsgemäß ein.

Nutzt der Partner Kassensysteme oder Schnittstellen zu Drittsystemen, verantwortet er deren ordnungsgemäßen Betrieb, die erforderlichen Rechte und die Richtigkeit der übertragenen Daten. Ryh schuldet keine Funktionsfähigkeit von Systemen Dritter.

Der Partner verantwortet die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite, insbesondere geeignete Endgeräte, aktuelle Software und eine funktionsfähige Internetverbindung.

14. Zugangsdaten, Rollen und Berechtigungen

Der Partner verwaltet die Personen, die für sein Unternehmen tätig werden, sowie deren Rollen und Berechtigungen. Er vergibt Berechtigungen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und entzieht sie unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Besteht der Verdacht einer unbefugten Nutzung, informiert der Partner Ryh unverzüglich und sperrt die betroffenen Zugänge.

15. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen

Ryh betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.

Ryh darf Wartungsarbeiten durchführen und die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit der vertragliche Zweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Planbare Einschränkungen kündigt Ryh in zumutbarer Weise an.

16. Partnerinhalte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter

Bilder, Logos, Marken, Produktinformationen, Texte und sonstige Inhalte, die der Partner bereitstellt, bleiben ihm zugeordnet. Der Partner sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

Der Partner räumt Ryh das räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche und für die Vertragsdauer geltende Recht ein, diese Inhalte zu speichern, technisch zu verarbeiten, in Format und Größe anzupassen und innerhalb der Ryh-Oberflächen und zugehöriger Anwendungen darzustellen, soweit dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende werbliche Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Verletzen Inhalte des Partners Rechte Dritter, informiert der Partner Ryh unverzüglich und entfernt oder ersetzt die betroffenen Inhalte. Ryh darf betroffene Inhalte vorübergehend unsichtbar schalten, bis die Rechtslage geklärt ist.

17. Unzulässige Nutzung und Missbrauch

  • Falsche, irreführende oder unvollständige Angaben zu Unternehmen, Betrieb, Angeboten oder Preisen.
  • Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke oder für Angebote, die nicht angeboten werden dürfen.
  • Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, automatisiertes Auslesen von Daten ohne Vereinbarung, Eingriffe in die Systemsicherheit.
  • Nutzung von Zugängen durch nicht berechtigte Personen sowie Weitergabe von Zugangsdaten.
  • Manipulation von Bestellungen, Bewertungen, Abrechnungen oder Statusinformationen.

18. Datenschutz

Beide Seiten beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Welche personenbezogenen Daten Ryh im Partnerkontext verarbeitet, ist im Abschnitt „Ryh Partner“ der zentralen Ryh-Datenschutzerklärung beschrieben.

Soweit Ryh personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, ist Ryh dafür Verantwortliche. Soweit der Partner personenbezogene Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, ist er dafür Verantwortlicher. Ob und für welche konkreten Verarbeitungen eine Auftragsverarbeitung oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, ist gesondert zu bestimmen; eine solche Konstellation besteht nicht pauschal für die gesamte Zusammenarbeit. Ist für eine Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich, schließen die Parteien diese gesondert ab.

19. Vertraulichkeit und Sicherheit

Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für die Zusammenarbeit. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben offenzulegen sind.

Der Partner trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen für seine Zugänge, Geräte und Systeme. Sicherheitsvorfälle mit Bezug zu Ryh meldet er unverzüglich über den zentral veröffentlichten Meldeweg.

20. Sperrung und vorübergehende Einschränkung

Ryh kann Zugänge, Betriebe, Standorte oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken oder sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, bei erheblichen Pflichtverletzungen, bei Sicherheitsrisiken, bei rechtlichen Verpflichtungen oder wenn erforderliche Nachweise trotz Aufforderung nicht vorgelegt werden.

Ryh informiert den Partner über Grund und Umfang der Maßnahme, soweit dies rechtlich zulässig und nach den Umständen möglich ist, und hebt die Maßnahme auf, sobald der Grund entfallen ist. Mildere Mittel sind vorrangig zu wählen.

21. Vertragslaufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung

Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Partners und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern in der Leistungs- und Preisvereinbarung nichts anderes vereinbart ist. Vereinbarte Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich ausschließlich aus dieser Vereinbarung.

Ist keine abweichende Frist vereinbart, können beide Seiten den Vertrag mit angemessener Frist ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen vor, die trotz Abmahnung fortbestehen, soweit eine Abmahnung nicht entbehrlich ist.

Mit Wirksamwerden der Beendigung endet die Nutzungsberechtigung. Betriebe und Angebote des Partners werden aus der öffentlichen Darstellung entfernt. Bereits entstandene Ansprüche bleiben bestehen. Überlassene Geräte sind nach den dazu getroffenen Vereinbarungen zurückzugeben. Die Löschung und Aufbewahrung von Daten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der Datenschutzerklärung.

22. Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt

Ryh erbringt die Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Plattform. Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben. Eine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, ein bestimmtes Bestellaufkommen oder eine bestimmte Platzierung wird nicht übernommen.

Ryh haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Ryh nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Für Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignisse, Ausfälle öffentlicher Netze, Energieausfälle, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskämpfe, sind die Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich.

Der Partner stellt Ryh von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus diesen Partnerbedingungen beruhen, insbesondere im Zusammenhang mit seinen Angeboten, Inhalten und Pflichtinformationen.

23. Änderungen dieser Partnerbedingungen

Ryh kann diese Partnerbedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Weiterentwicklung oder Änderungen des Leistungsumfangs. Änderungen werden dem Partner in Textform oder im Partnerportal mit angemessener Frist vor Wirksamwerden mitgeteilt.

Widerspricht der Partner nicht innerhalb der mitgeteilten Frist oder nutzt er die Dienste danach weiter, gilt die neue Fassung als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Partner, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Die jeweils geltende Fassung ist zentral unter legal.ryh.de abrufbar.

24. Kommunikation und elektronische Erklärungen

Erklärungen im Rahmen dieser Zusammenarbeit können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail an die hinterlegte geschäftliche Adresse oder über das Partnerportal. Der Partner hält seine Kontaktdaten aktuell und ruft Mitteilungen regelmäßig ab. Soweit gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist, bleibt es dabei.

25. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Zusammenarbeit ist Frankfurt am Main, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ryh ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nebenabreden bedürfen der Textform. Eine Abtretung von Ansprüchen des Partners bedarf der vorherigen Zustimmung von Ryh, soweit § 354a HGB nicht entgegensteht.

Diese Partnerbedingungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Regelungen zum Verbraucherwiderruf und zur Verbraucherstreitbeilegung sind hier bewusst nicht enthalten; sie gelten nur im Verhältnis zu Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Stand: 2026-08-15 · Version: 1.0 · Verbindliche Fassung: Deutsch