- Produkt
- Ryh Partner
- Zielgruppe
- Ryh-Partner
- Dokumenttyp
- Nutzungsbedingungen
- Versionsnummer
- 2026.1
- Dokument-ID
- katalog:partnerbedingungen:2026.1
- Status
- Aktuell
- Veröffentlicht am
- 12. August 2026
- Gültig ab
- 12. August 2026
- Gültig bis
- unbefristet
- Sprache
- Deutsch
- Verantwortliches Unternehmen
- Keyperion Germany GmbH
- Prüfsumme
- f4935665
1. Vertragsgegenstand
Ryh stellt dem Betrieb eine Plattform für digitale Speisekarte, Bestellung, Reservierung, Kasse, Zahlung, Kommunikation und Auswertung bereit. Umfang und Entgelt richten sich nach dem gebuchten Paket und den zusätzlich gebuchten Bausteinen.
2. Entgelte und Preisanpassung
Das Grundentgelt wird monatlich im Voraus abgerechnet. Transaktions- und Zahlungsentgelte werden nach tatsächlicher Nutzung abgerechnet. Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Ryh kann die Entgelte anpassen. Eine Anpassung wird mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform angekündigt und nennt den alten Preis, den neuen Preis, den Grund und den Zeitpunkt. Der Betrieb kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Ohne Kündigung gilt die Anpassung als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
3. Pflichten des Betriebs
Der Betrieb verantwortet die Richtigkeit seiner Angaben, insbesondere Preise, Allergene, Zusatzstoffe, Öffnungszeiten und Verfügbarkeit, sowie die Einhaltung der lebensmittel-, gewerbe- und preisrechtlichen Vorgaben.
Der Betrieb hält die Zugangsdaten seiner Mitarbeitenden aktuell und entzieht Rechte unverzüglich, wenn eine Person ausscheidet.
4. Kassen- und Aufzeichnungspflichten
Setzt der Betrieb Ryh POS ein, unterstützt Ryh die Einhaltung der Kassensicherungsverordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, unveränderbare Aufzeichnung und Belegausgabe. Die Meldepflichten gegenüber der Finanzverwaltung verbleiben beim Betrieb.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Ryh personenbezogene Daten im Auftrag des Betriebs verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag als Anlage zu diesem Vertrag. Er regelt Weisungen, Unterauftragsverarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterstützungspflichten und Löschung nach Vertragsende.
6. Verfügbarkeit und Support
Ryh strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Kernfunktionen von 99,5 Prozent im Jahresmittel an, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster. Störungen werden nach Schweregrad priorisiert; Störungen des laufenden Betriebs haben Vorrang.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft, sofern nicht abweichend vereinbart, auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Nach Vertragsende erhält der Betrieb seine Stammdaten, Speisekarten und Umsatzauswertungen für 30 Tage in einem gängigen Format zum Export. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
8. Haftung
Es gilt die Haftungsregelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Datenverlust haftet Ryh nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Betrieb für die Wiederherstellung entstanden wäre.

