- Produkt
- Ryh Office
- Zielgruppe
- Ausgewählte Organisationen
- Dokumenttyp
- Sicherheits- und Compliance-Hinweise
- Versionsnummer
- 2026.1
- Dokument-ID
- katalog:vertraulichkeit:2026.1
- Status
- Aktuell
- Veröffentlicht am
- 13. August 2026
- Gültig ab
- 13. August 2026
- Gültig bis
- unbefristet
- Sprache
- Deutsch
- Verantwortliches Unternehmen
- Keyperion Germany GmbH
- Prüfsumme
- 06e6066b
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Keyperion Germany GmbH · Große Gallusstraße 14 · 60311 Frankfurt am Main · Deutschland · Geschäftsführer: Lars Kurjo · Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 143014 · E-Mail: support@ryh.de · Telefon: +49 69 94323281
Keyperion Germany GmbH ist Anbieterin der Ryh-Angebote. Das operative Management erfolgt auf Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags durch die Daxong GmbH.
Diese Verpflichtung gilt für Mitarbeitende, Auszubildende, Aushilfen, freie Mitarbeitende und externe Dienstleister, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von vertraulichen Informationen erhalten.
2. Vertrauliche Informationen
Vertraulich sind insbesondere personenbezogene Daten von Gästen und Beschäftigten, Umsatz- und Kalkulationsdaten, Verträge, Preisunterlagen, Rezepturen, technische Unterlagen, Sicherheitskonzepte, Zugangsdaten sowie Informationen über Störungen und Sicherheitsvorfälle.
Vertraulich sind auch Informationen, die nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind, deren Schutzbedürftigkeit sich aber aus den Umständen ergibt.
3. Pflichten
Vertrauliche Informationen dürfen weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht noch für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe innerhalb des Betriebs ist nur an Personen zulässig, die die Information für ihre Aufgabe benötigen.
Gespräche über vertrauliche Vorgänge sind so zu führen, dass Unbeteiligte sie nicht mitverfolgen können. Unterlagen sind sicher aufzubewahren und nicht mehr benötigte Kopien zu vernichten.
4. Datenschutz
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich nach Weisung und im Rahmen der Aufgabe verarbeitet werden. Die Pflichten aus der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Artikel 5, 28 und 32, bleiben unberührt.
5. Vorfälle
Jeder Verdacht auf einen Verlust, eine unbefugte Offenlegung oder einen unbefugten Zugriff ist unverzüglich an datenschutz@ryh.de und sicherheit@ryh.de zu melden. Die Meldung führt für sich genommen zu keinem Nachteil.
6. Dauer
Die Verpflichtung gilt ab Kenntnisnahme und besteht nach dem Ende der Tätigkeit zeitlich unbegrenzt fort, solange die Information nicht allgemein bekannt ist.
7. Folgen von Verstößen
Verstöße können arbeits-, zivil- und strafrechtliche Folgen haben, insbesondere nach § 203 StGB, § 42 BDSG und den Vorschriften zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

